FREIWIRTSCHAFT

Nr. 11 vom 11.März 2005

Rundbrief gegen die Verwässerung der Erkenntnisse Silvio Gesells und für eine Konzentration auf das uns heute schon Mögliche

 


Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter!

 

Wohin geht die "Reise" der EU?

 

Mit Volldampf in eine herrliche Zukunft mit freien Menschen und freien Völkern in Frieden und Wohlstand für alle oder in einen noch nie da gewesenen "überstaatlichen" Kollektiv-staat?

Auch und gerade in einem Kollektivstaat ist die Verlockung sehr groß, durch "freiwirtschaftliche" Reformen im Sinne von Verstaatlichung des Geldes und des Landes die Sicherung der Herrschaft zu zementieren.

Für dieses Vorhaben gibt es auch aus der Vergangenheit einige Zeugnisse.

Darum dürfen ja gerade wir, die wir doch durch solche Refor-men die materiellen Grundlagen für die freie Entwicklung der Menschen und Völker schaffen wollen, die Folgen und Gefah-ren einer "Diktatorischen" Einführung nicht übersehen.

Wir wissen, dass überall in der Natur erst die Vielfalt eine fortschreitende freie Entwicklung ermöglicht; und zwar eine Vielfalt des Nebeneinanders (und nicht des Durcheinanders).

Daraus ist leicht zu verstehen, dass es da z. B. bei der Geld-reform nicht so sehr auf die spezielle Art und Weise der Um-laufsicherung des Geldes ankommt (es gibt sicher mehrere technisch gleichwirksame Methoden), sondern besonders darauf, dass dies auch im Sinne des Schutzes und der Be-wahrung der natürlichen Eigenheiten und Kulturen der Völker stattfindet.

Letztlich kann diese Problematik mit der Frage artikuliert wer-den, ob die Menschen für die Strukturen oder die Strukturen für die Menschen da sind.

In der Natur ist offenbar alles so eingerichtet, dass es immer zum Besten des Einzelwesens im Verbund mit seiner Ge-meinschaft bestellt ist.

Zerbricht die Herkunfstgemeinschaft, stirbt die Grundlage für die gesunde Entwicklung des Einzelgliedes; an die Stelle der natürlichen dynamischen Ordnung treten Stillstand, Rückfall und Tod.

Ist nicht die Kollektivierung die Vorstufe des Völkersterbens?

Sehen wir uns doch auf der Welt einmal um: wo gibt es noch freie und selbstbestimmte Völker?

Und wo ist durch den Verlust der Selbstbestimmung die Wohl-fahrt eines Volkes gehoben worden?

Wir sehen also: es geht im Leben der Menschen und Völker um mehr als nur genügend Essen und Wohnung usw. Dies alles ist ja nur notwendige Voraussetzung für jegliche weitere Entwicklung.

Meines Erachtens kommt diese Sehnsucht nach Freiheit und Gleichberechtigung sehr schön im Gleichnis vom Jakob- und Esau-Segen zum Ausdruck: die zerstörerischen Folgen des durch Betrug und Lüge erhaltenen Jakobsegens werden durch die Erfüllung des Esausegens nicht durch Umkehrung der Machtverhältnisse, sondern durch die Auflösung eben dieser unguten Machtverhältnisse aufgehoben: alle Brüder leben fortan in Freiheit und Frieden gleichberechtigt neben-einander, ohne dass der eine der Diener oder Herr des ande-ren ist oder sein darf.

Und dass dem so sein kann, soll und muss jede Gemein-schaft ihre Geld- und Bodenreform nach ihren eigenen Vor-stellungen und Bedürfnissen durchführen.

 

Dazu bzgl. der Bodenreform einige Gedanken.

Boden/Land ist von Natur aus da.

Mit Land ist nicht nur Acker- und Bauland gemeint, sondern die ganze Erde samt Bodenschätzen, Wasserläufen und Seen, Luft und Licht; eben alle natürlichen Gegebenheiten.

Diese Lebensgrundlagen werden schon seit Jahrtausenden von den Menschen von Generation zu Generation genutzt.

Größere Streitfragen um die Nutzung gab es früher nur, wenn es einer Gruppe von Menschen zu eng wurde oder der Erobe-rungswille sich auf Kosten des Nutzungsrechtes anderer Gruppen gewaltsam durchsetzen wollte.

Dabei wurde nicht bedacht, dass ja alle Menschen die Erde nur auf Zeit (sozusagen als Gäste und vorübergehend) nut-zen können.

Ein Gast hat das "Gastrecht" zu beachten: er hat seine vorübergehende Bleibe so zu behandeln und zu pflegen, dass er seinen Mitmenschen und den nachfolgenden Generationen die Erde ungeschmälert, unbeschädigt, unzerstört hinterlas-sen kann.

Es kann und darf also bzgl. Land kein Besitzrecht im Sinne aller anderen Güter geben; und zwar gleichgeltend für alle Menschen.

Da heute weltweit das "Besitzrecht" am Land mit allen damit verbundenen Folgen (Verarmung der Menschen, Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen, Unfrieden und Krieg, hei-matlose Menschen usw.) immer mehr und immer gewalttäti-ger um sich greift, ist nicht zu übersehen.

Menschen und Völker, die seit urdenklichen Zeiten in Frieden und Freiheit ihren Boden, ihr Land, ihre Heimat pfleglich erhalten und darüber hinaus als ihre Lebensgrundlage erkannt und verehrt haben, werden urplötzlich durch Eindringlinge verdrängt, vertrieben, vernichtet.

Auch die Völker der sogenannten "zivilisierten" Staaten wer-den durch die Globalisierung ihrer eigenen Lebensgrundla-gen, ihrer Kultur, ihrer Heimat, ihrer Freiheit entfremdet und beraubt.

Diese weltweite Globalisierung dient ja offensichtlich nicht der Verringerung von Armut und Unfreiheit der Völker: das Ge-genteil ist jedem sichtbar.

Vormals noch verhältnismäßig freie und zufriedene Menschen werden enteignet, verdrängt, vernichtet, Ihrer Selbständigkeit und Freiheit beraubt.

Das bisherige "Besitzrecht" konzentriert sich auf immer weni-ger Besitzende, ohne die neuen, oft anonymen Besitzer zu jeglicher Verantwortung heranziehen zu können.

D. h. dass die alteingesessenen Menschen ihres von Natur bestehenden Heimat- und Hausrechtes beraubt werden.

Eine Entwicklung bis zum Untergang?

Erstmals stehen alle Völker im gleichen Boot: es geht nicht nur ums Überleben, es geht auch um eigenständige Kulturen in Freiheit und Vielfalt, und nicht um kollektivistische seelen-lose, herzlose Einfalt.

Alle Menschen und Völker haben in ihren "angestammten" Lebensräumen das unbedingte Hausrecht.

So wie in jeder Wohnung , in jedem Haus das Hausrecht zur Wahrung des inneren und äußeren Friedens notwendig ist, so ist es auch in der Gemeinde, der Stadt, dem Land/Staat.

Wenn ein Volk seit "Urzeiten" seine Lebensgrundlage in Ver-antwortung gehegt und gepflegt hat, ohne zu wissen, dass es noch unentdeckte Bodenschätze "besitzt", so müssen und dürfen diese Schätze nach ihrer Entdeckung nicht ohne Wol-len dieses Volkes gehoben werden; es hat ja auch bisher ohne diese gesund über viele Generationen gelebt, wie die anderen Völker ja ebenso. Und wenn es diese Schätze natur-verträglich heben und nutzen will, so soll es das auch tun können.

Auf jeden Fall müssen eigene Interessen immer selber wahr-genommen werden. Dazu kann sich natürlich bei Bedarf Rat gesucht und geholt werden, aber getan werden muss selber im Interesse der eigenen Freiheit (und Freiheit ist nun einmal Unabhängigkeit ). Bleibt also nur noch zu klären, wie dieses natürliche Nutzungsrecht aussehen muss.

Da zwar jeder Mensch im Volke Nutzungsrecht am Land hat, aber nicht jeder dieses Recht auch wahrnehmen will und auch nicht wahrnehmen muss (Arbeit in Industrie, Handwerk, Kunst usw.), so ist für die Nutzungswilligen das Nutzungsrecht zu definieren.

Diejenigen, die bisher Land in "Besitz" haben und nutzen (z. B. Bau- und Ackerland), sollen lebenslanges, vererbbares Nutzungsrecht haben. Das Land selber soll entschädigungs-pflichtig an die Bodenverwaltungsstelle, die Gemeinde oder den Kreis, übertragen werden. Land ist nicht mehr käuflich, sondern nur noch zu pachten.

Es finden keine privaten Grundstücksgeschäfte mehr statt.

Auch diejenigen, die bisher Land in "Besitz" hatten und nicht mehr selber weiternutzen wollen, übertragen ihr Land eben-falls entschädigungspflichtig an die Bodenverwaltung.

Dieses Land wird an Pachtwillige verpachtet.

Die Pachtgelder (Bodenrenten) fließen jetzt nicht mehr un-verdienterweise in private Taschen, sondern, da sie ja letzt-endlich schon immer mehr oder weniger die Folge von Not- und Zwangsmaßnahmen waren, in die "öffentliche" Kasse.

Die Pachten können verschiedene Verwendung finden ja nach Klima, Kultur, Charakter und Wünschen oder sonstiger Eigentümlichkeiten der dort lebenden Völker.

Z. B. als Müttergeld für die Erziehung der Kinder, als Steuerersatz, zur Alten- und Krankenversorgung usw.

Hier bestimmt das jeweilige Hausrecht der jeweiligen Gemeinschaft.

Abschließende Frage: Sollen ein Stamm in Afrika, eine Sippe auf Grönland, ein Volk sonstwo auf der Erde seine Freiheit, seine Kultur, seine Eigenständigkeit verlieren, nur weil frem-de Interessen, z. B. Kapitalinteressen, die zufällig entdeckten Bodenschätze ausbeuten wollen?

Bei den hier vorgestellten Überlegungen handelt es sich nur um den Versuch, eine auf das Wesentliche konzentrierte Diskussion über die Lösung des Bodenproblems anzuregen.

 

Und wie ist es mit dem Geld?

In der Anlage finden Sie Überlegungen zur Lösung der Währungsfrage.

 

Auch hier sollten ähnliche Überlegungen angestoßen werden wie bei der Bodenfrage: Sollte nicht jedes Volk diese Frage entsprechend seinen eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen lösen können und müssen?

 

Mit herzlichen Grüßen Ihr Mitstreiter

 

Klaus Müller Meitingen 11.03.2005

(Am 75. Todestage von Silvio Gesell)

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